Beratung Wolkerstorfer

Evaluierung psychischer Belastungen gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Betriebe sind seit 1.1.2013 aufgefordert, sich intensiver mit der Thematik der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz auseinander zu setzen. Hier setzt mein Unterstützungsangebot an.

Bei der Evaluierung des Arbeitsplatzes begleite ich das systematische Ermitteln arbeitsbedingter psychischer Belastungen mittels wissenschaftlich fundierter Verfahrensweisen. Es werden keine persönlichen Befindlichkeiten abgefragt, sondern die psychisch belastenden Auswirkungen von Arbeitsprozessen ermittelt.

Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Betriebes erarbeiten wir verbessernde Maßnahmen, die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festgehalten und einer regelmäßigen Wirksamkeitsüberprüfung unterzogen werden.

Durch externe Begleitung und Unterstützung bei der Planung der Abläufe und ein Moderieren der Prozesse kann ich für eine professionelle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sorgen.
Wie profitiert Ihr Unternehmen durch die Evaluierung?

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Sensibilisierung und entsprechende Maßnahmensetzung
  • Optimierung betrieblicher Arbeitsabläufe
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
  • Verminderung von Krankenstandsausfällen
  • uvm.

Kontaktieren Sie mich wegen eines unverbindlichen kostenlosen Informationsgespräches, um die gesetzeskonforme Umsetzung des ASchG sicherzustellen.