Beratung Wolkerstorfer

Unternehmenssituation

Evaluierung psychischer Belastungen aber wie?

Seit Jänner 2013 ist die Novelle des ASchG in Kraft getreten. Dabei wird die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ausdrücklich betont, wie auch schon in § 68 Abs. 1 als besondere Maßnahme bei Bildschirmarbeit seit jeher gefordert.

Der Nutzen dieser gesetzlichen Vorgabe liegt klar auf der Hand:

  • Einbezug des Menschen in den bisher techniklastigen Arbeitnehmerschutz
  • Wirtschaftlicher Erfolg
  • Optimierung der Organisation der Arbeit
  • Stärkere Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen
  • Geringere Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
  • Verbesserung des Betriebsklimas Quelle und weitere Informationen
    https://www.eval.at/evaluierung-psychischer-belastungen

Für die Umsetzung dieser Novelle ist eine Evaluierung der Arbeitsplatz-Situation im Hinblick auf psychische Belastungen in den Betrieben zwingend erforderlich. Nach Ö NORM EN 10075 – 1 bedeuten psychische Belastungen alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken und sind nicht mit psychischen Erkrankungen zu verwechseln. Bei der Durchführung einer gesetzeskonformen Evaluierung kann ich Sie unterstützen. Kontaktieren Sie mich.

Wann ist psychologische Beratung für Ihr Unternehmen darüberhinaus angezeigt?

  • Aufgrund von Konflikten wird die Produktivität bereits spürbar beeinträchtigt.
  • Die Krankenstände häufen sich – oft ein Indikator, dass „irgendetwas nicht stimmt“.
  • Ihre Führungskräfte sind überlastet, überfordert bzw. Burnout gefährdet – Ausfälle dieser Mitarbeiter können den Erfolg Ihres Unternehmens massiv gefährden.

Falls Sie mit diesen oder vergleichbaren Situationen konfrontiert sind, kann ich Ihnen durch Coaching Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte weiterhelfen.

Kontaktieren Sie mich